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Foto: Verbrannter Wald
MLUV-Fotoarchiv, Harald Hirsch

Forst - Aktuelle Waldbrandwarnstufen nach Land- bzw. Stadtkreisen

Landkreis bzw. Stadt Warnstufen am:
10.03.10 11.03.10
Barnim - -
Dahme-Spreewald - -
Elbe-Elster - -
Havelland - -
Märkisch-Oderland - -
Oberhavel - -
Oberspreewald-Lausitz - -
Oder-Spree und Stadt Frankfurt/Oder - -
Ostprignitz-Ruppin - -
Potsdam-Mittelmark u. Städte Potsdam/Brandenburg - -
Prignitz - -
Spree-Neiße und Stadt Cottbus - -
Teltow-Fläming - -
Uckermark - -

  

  

-    keine Waldbrandgefahr
Stufe I    Waldbrandgefahr
Stufe II    erhöhte Waldbrandgefahr
Stufe III    hohe Waldbrandgefahr
Stufe IV    höchste Waldbrandgefahr

 

 

Hinweise:
Auszüge aus dem Waldgesetz des Landes Brandenburg


§ 23 Umgang mit Feuer
Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten.

§ 37 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 23 zuwiderhandelt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

Ergänzend zu den Hinweisen stehen weitere Informationen zu Waldbrandwarnstufen zur Verfügung.

Bereitstellung der aktuellen Waldbrandwarnstufen als XML-Datei bzw. kreisweise als Bild für die automatische Weiterverarbeitung im eigenen Webangebot.

Übersichtskarte Land Brandenburg (eingefärbt nach Waldbrandwarnstufen)

weitere Informationen  Brandenburger Waldknigge


Erzeugt mit LUIS BB am 10.03.10 um 23:38 Uhr

Kontakt:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Abteilung Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten, Referat 27, Robert Schlick, Tel.: 0331/ 866-7796, Fax: 0331/ 866-7959, E-Mail: Robert.Schlick@MLUV.Brandenburg.de