Modul Immissionsschutz
Im Bereich des Immissionschutzes sind Anlagenbetreiber verpflichtet, bestimmte
behördlich angeordnete Emissionsmessungen und Immissionsmessungen zur Ermittlung
von Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen sowie Kalibrierungen und
Funktionsprüfungen an automatischen Messeinrichtungen vornehmen zu lassen.
Dieses Modul bietet Informationen zu sachverständigen Stellen
1, die in diesem
gesetzlich geregelten Bereich des BImSchG tätig werden dürfen und die mindestens
in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland gemäß
bekannt gegeben bzw. notifiziert
2 sind.
Die sachverständigen Stellen verfügen über eine Akkreditierung oder staatliche
Kompetenzfeststellung nach dem "
Modul Immissionsschutz"
3.
1 "Stelle" wird synonym verwendet für "Laboratorium", "Prüfstelle", "Kalibrierstelle", "Messstelle".
2 "Notifizierung" wird synonym für "Bekanntgabe" verwendet. Notifizierung ist der Verwaltungsakt
der jeweils zuständigen Behörde zur Anerkennung, Zulassung, Benennung oder Bekanntgabe der
Prüflaboratorien und Messstellen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
3 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI): Fachkundenachweis für Ermittlungen
im Bereich des Immissionschutzes ("Modul Immissionsschutz") in der Fassung des Beschlusses des
Länderausschusses für Immissionsschutz vom 30.09. - 02.10.2003
Abgrenzender Hinweis zu sachverständigen Stellen bzw. Sachverständigen im Bereich des Treibhausgas-Emissionshandels:
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